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Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie Ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen.
Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird. Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen.
Sie können Ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt Nürnberg ändern, wenn Sie
a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
b) ein anerkannter Flüchtling sind oder
c) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
d) eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1 – Änderung des Geschlechtseintrags anmelden
Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts an. Dies ist ab dem 1. August 2024 möglich.
Schritt 2 – Neuen Geschlechtseintrag erklären
Frühestens drei Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären. Die Anmeldung verfällt nach sechs Monaten. Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen, bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist. Für Schritt 2 ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Diesen Termin benötigen Sie für Schritt 1, die Anmeldung.
Einen Termin für die Erklärung vereinbaren wir gemeinsam bei Ihrem Termin zur Anmeldung.
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
- amtliche/s Ausweisdokument/e von Ihnen selbst
- eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:
- Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- amtliche Ausweisdokumente der Eltern
Zusätzlich bei Verheirateten:
- die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Bitte beachten Sie den Hinweis zur Sprache bzw. erforderliche Dolmetscher.
Gebühren:
- Anmeldung -- 15 Euro (Die Gebühren werden bei der Erklärung verrechnet.)
- Beurkundung der Erklärung (nach der Wartefrist) -- 30 Euro
- Änderung des Vornamens -- 30 Euro
- Vorsprachen mit Dolmetscher -- 25 Euro
Es können weitere Gebühren entstehen. Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen des Verfahrens mitgeteilt.
Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Homepage.