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Beurkundungen durch das Jugendamt der Stadt Nürnberg
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind.
Was kann im Jugendamt beurkundet werden?
Auch für mehrere Beurkundungen wird nur ein Termin benötigt.
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte je nach Anliegen folgende Unterlagen mit:
Vaterschaftsanerkennung
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.) des Vaters
- Geburtsanzeige der Klinik oder aktuelle Geburtsurkunde des Kindes, beziehungsweise bei einer vor der Geburt des Kindes gewünschten Beurkundung den Mutterpass mit dem darin eingetragenen voraussichtlichen Geburtstermin.
Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass,etc.) der Mutter
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits vorhanden
- Geburtsanzeige der Klinik oder aktuelle Geburtsurkunde des Kindes, beziehungsweise bei einer vor der Geburt des Kindes gewünschten Beurkundung den Mutterpass mit dem darin eingetragenen voraussichtlichen Geburtstermin
Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.) des Scheinvaters
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis, dass der Scheidungsantrag bereits vor der Geburt des Kindes anhängig war
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (sofern bereits erfolgt)
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.)
- Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung, gerichtliche Bestallung)
Sorgeerklärung
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.) der Mutter und des Vaters
- eine beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und eine beglaubigte Abschrift bzw. Ausfertigung der Zustimmungserklärung/en, ersatzweise: eine Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters
Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung
Das Jugendamt kann die Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung sowohl für Minderjährige als auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vornehmen.
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.) der unterhaltspflichtigen Person
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
- sofern vorhanden: eine Geburtsurkunde des Kindes, für das die Urkunde erstellt werden soll
Änderung einer Unterhaltsverpflichtung
Das Jugendamt kann die Änderung einer Unterhaltsverpflichtung sowohl für Minderjährige als auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vornehmen.
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.) der unterhaltspflichtigen Person
- die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung, etc.)
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l BGB
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.) der unterhaltspflichtigen Person
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil oder dessen Rechtsanwalt)
Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.)
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.)
- Adoptionsvorschlag im Original
Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind nach § 1746 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass,etc.)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einwilligungserklärung
Wichtig: Sofern das Kind bereits 14 Jahre alt ist, wird hierfür nicht die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter benötigt.
Erklärung des Vaters über den Verzicht auf die Übertragung der Sorge nach § 1747 Absatz 3 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.)
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung oder Geburtsurkunde mit Eintragung des Vaters
Gebühren:
- Die Beurkundungen sind gebührenfrei