Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- falls vorhanden: alle Kennzeichenschilder der letzten Zulassung
- Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer (Download)
- Das Fahrzeug muss in Deutschland identifiziert, also z. B bei der Zulassungsbehörde oder einer technischen Überwachungsorganisation, vorgeführt worden sein.
Zusätzlich für Fahrzeuge, die im EU-Ausland gekauft wurden:
- Zulassungsbescheinigung(en), z. B. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- falls vorhanden EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
- Gutachten gem. § 13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern für Ihr Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung und keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC) vorhanden ist
Zusätzlich für Fahrzeuge, die außerhalb der EU gekauft wurden:
- Gutachten gem. § 13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern für Ihr Fahrzeug keine Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung vorhanden ist
- Bescheinigung des Importeurs oder des Autohauses, dass keine Fahrzeugdokumente ausgestellt wurden
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Zusätzlich bei Vertretung durch eine andere Person:
- Formblatt Vollmacht (Download) oder Notarvollmacht
- amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
Zusätzlich bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen:
- Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person
- Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Gebühren
- Gebrauchtwagen aus dem Ausland zulassen - ab 30 EUR
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 5,10 Euro anfallen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Homepage.