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Gesundheitsamt ProstSchG
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Gesundheitsamt ProstSchG - Zusätzliche Informationen:

Gesundheitsamt - Fachstelle sexuelle Gesundheit

Das Prostituiertenschutzgesetz gilt für Sie, wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Wenn Sie in der Prostitution/Sexarbeit tätig sind, ist die Beratung gesetzlich verpflichtend (§ 10 ProstSchG).

Für die Beratung müssen Sie gut Deutsch oder Englisch sprechen können (B2-Niveau).

Zur Beratung dürfen keine eigenen Personen zum Übersetzen mitgebracht werden. Sollten die Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nicht ausreichen, organisieren wir eine Dolmetscherin für die Beratung. Die Dolmetscherin müssen Sie nicht bezahlen.

Sollten Sie in unserem Terminkalender anonym bleiben wollen, geben Sie bei der Dateneingabe Ihren Arbeits-/Aliasnamen anstelle des Klarnamens ein.


Der Standort für Ihre Anliegen:

Gesundheitsamt - Fachstelle sexuelle Gesundheit
Burgstraße 4
90403 Nürnberg

Sie können genau ein Anliegen auswählen.

Prostituiertenschutz