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Termin zur Vorlage von Nachweisen zum Masernschutz
Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder entnehmen Sie bitte unserem Schreiben.
Bitte bringen Sie, wie in unserem Schreiben bereits erläutert, zur persönlichen Vorsprache einen der folgenden Nachweise (im Original) mit:
- Impfausweis bzw. Impfbescheinigung mit Nachweis von insgesamt 2 Masern-Schutzimpfungen
- ärztliches Zeugnis über eine (labordiagnostizierte) Immunität gegen Masern
- ärztliches Zeugnis darüber, dass das Kind aus medizinischen Gründen nicht oder erst später geimpft werden kann (Kontraindikation mit Angabe der Dauer)
- Bestätigung von einer zuvor besuchten betroffenen Einrichtung (z.B. Kindertagesstätte, Schule) darüber, dass ein entsprechender Nachweis dort bereits vorgelegt wurde
Die Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Sollen fremdsprachige Dokumente als Nachweise dienen, lassen Sie diese bitte von einem öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher übersetzen.