Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Pro Termin ein Anwesen.
Für mehrere Einsichtnahmen wählen Sie (mit dem +) entsprechend mehr Termine aus.
Dieser Termin ist nur für Architekten, Gutachter, Rechtsanwälte und Sachverständige
(Die Zugehörigkeit zu diesen Berufsgruppen muss ggf. vor Ort nachgewiesen werden)
Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Homepage
Bevollmächtigte Personen können im Bauarchiv Einsicht in erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude nehmen.
Hierzu ist die Vorlage eines entsprechenden Eigentumsnachweises (aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid oder Kaufvertrag) erforderlich. Eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers darf dabei nicht älter als ein Jahr ab Erteilungsdatum sein.
Bei Verwaltervollmachten muss ein gültiger Verwaltervertrag vorgelegt werden.
Das Abfotografieren der gewünschten Unterlagen ist ausdrücklich erwünscht !
Download Vollmacht
Download Kostenübernahmeerklärung
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis und Vollmacht in Kopie
- Verwaltervertrag (bei Verwaltervollmacht)
- Kostenübernahmeerklärung (unterschrieben)
Gebühren:
- 10 Euro pro Anwesen für die Einsichtnahme
- zusätzliche Kosten abhängig von den Art und Anzahl der Kopien