Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Sie können ein Gewerbe auch online oder schriftlich anmelden.
Ein Termin vor Ort ist dann nicht nötig.
Weitere Informationen
Hinweis: In den Bürgeramt Nord, Ost und Süd können Sie keine erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten anmelden.
Dies ist nur beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, möglich.
Erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeiten sind insbesondere das Aufstellen von Geldspielgeräten, Bewacher, Baubetreuer, Bauträger, Betreiber von Spielhallen, Gastwirte, Immobilienmakler, Makler (Finanzen, Versicherungen), Pfandleiher, Reisegewerbe oder Versteigerer.
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- amtliche/s Ausweisdokument/e
- bei Nicht-EU-Staatsangehörigen: gültige Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
- bei juristischen Personen oder anderen im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: aktueller Handelsregisterauszug
- bei juristischen Personen aus dem Ausland: Nachweis der Eintragung im ausländischen Handelsregister mit beglaubigter Übersetzung
- bei Minderjährigen: Genehmigung des Familiengerichts
- bei Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes: Kopie der erteilten Erlaubnis
- bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person
Gebühren:
- Gewerbeanmeldung für juristische Personen -- 50 Euro
- Gewerbeanmeldung für natürliche Personen -- 45 Euro
- Führungszeugnis (falls erforderlich) -- 13 Euro
- Gewerbezentralregisterauszug (falls erforderlich) -- 13 Euro