Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Sie können das Formular auch schriftlich einreichen und sich den Weg zu uns sparen.
Lassen Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular zukommen. Bitte legen Sie auch eine Kopie Ihres Ausweises bei. Wir werden Ihnen dann die Gewerbemeldung gemeinsam mit der Gebührenrechnung per Post zusenden. Sollten noch Rückfragen bestehen werden wir Sie entsprechend kontaktieren.
Hier finden Sie das Formular zum Download.
Wenn Sie einen Zugang zum Bayernportal haben, können Sie das Formular auch online einreichen.
Hier finden Sie das Online-Formular.
Sollten Sie den persönlichen Kontakt bevorzugen, bringen Sie zum Termin bitte folgende Unterlagen mit
- Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers zur Überprüfung der Personalien
- für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten zusätzlich gültige Aufenthaltsgenehmigung des Geschäftsführers
- bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- ausländischen Handelsregisterauszug mit beglaubigter Übersetzung, wenn die Gewerbeummeldung auf eine im Ausland eingetragene juristische Person erfolgen soll
Bitte beachten Sie, dass an den Standorten Bürgeramt Nord, Bürgeramt Ost und Bürgeramt Süd keine erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten angemeldet werden können.
Diese können Sie beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, anmelden.
Erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeiten sind insbesondere Aufstellen von Geldspielgeräten, Bewacher, Baubetreuer, Bauträger, Betreiber von Spielhallen, Gastwirte, Immobilienmakler, Makler (Finanzen, Versicherungen), Pfandleiher, Reisegewerbe, Versteigerer.
Gebühren:
- 40,- Euro
- Zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 € bzw. 26,00 € können anfallen, sollte die Beantragung eines Führungszeugnisses und/oder eines Gewerbezentralregisterauszuges erforderlich sein (z.B. bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes oder handwerksähnlichen Gewerbes, Handel mit hochwertigen Produkten, etc.).
Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Homepage