Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Sie haben einen Termin im Bereich "Privatkunden und Gewerbe außerhalb der Automobilbranche" gebucht.
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie bei Verlust Ihrer Fahrzeugpapiere und/oder Ihrer Kennzeichen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vorgeschriebenen Aufbietung der alten Zulassungsbescheinigung II die Ausstellung der neuen Dokumente erst nach drei Wochen erfolgen kann.
Bei einem Kennzeichenverlust ist es erforderlich, das Fahrzeug mit neuen Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen auszustatten.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Ersatzpapiere“.
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- noch vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
- gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers, ggf. im Führerschein)
- aktuellen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) bei Verlust der ZB I
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei auswärtigen Kennzeichen erforderlich und bei der auswärtigen Zulassungsbehörde anzufordern)
Bei einem Kennzeichenverlust zusätzlich:
- bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Anzeige bei der Polizei (nur im Falle eines Diebstahls)
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
Gebühren: